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Fragebogen für Kinder

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sehr geehrte Patienten,
nachfolgend möchten wir Sie über unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen informieren:

1. Inhalt des Behandlungsvertrages
a) Der Chiropraktiker Michael Degen, MSc erbringt seine Dienste gegenüber dem Patienten in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten bezüglich Ausübung der Heilkunde zur Aufklärung, Beratung, Diagnose und Therapie im Sinne der Patienten anwendet.
b) Werden allfällige bereits von Ärzten vorgeschlagenen Operationen und/oder Behandlungen seitens der Patienten aufgrund der chiropraktischen Behandlung abgelehnt oder verschoben, so erfolgt dies ausschließlich in alleiniger Eigenverantwortung der Patienten.

2. Honorierung
a) Die Kosten für die Behandlung werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Unsere Preise können dem Heil- und Kostenplan entnommen werden. Wir weisen hiermit ausdrücklich darauf hin, dass die genaue Kostenhöhe vom Verlauf der Behandlung abhängt.
b) Die Honorarnoten sind vom Patienten grundsätzlich nach jeder Behandlung zu bezahlen.
c) Als Dienstleistungsservice versuchen wir – ohne hierzu verpflichtet zu sein – die Patienten ca. drei Tage vor dem Behandlungstermin noch einmal vom bevorstehenden Behandlungstermin telefonisch zu informieren. Terminabsagen bis zu 24 Stunden vor dem Behandlungstermin werden von uns nicht gesondert verrechnet. In allen anderen Fällen sind wir gemäß § 202 BGB aber berechtigt, die Praxisausfallskosten (Behandlungsgebühr) in Rechnung zu stellen. Dies gilt auch für den ersten Behandlungstermin.

3. Honorarerstattung durch Dritte
Soweit die Patienten Anspruch auf Erstattung oder Teilerstattung des Honorars durch Dritte haben oder glauben zu haben, wird Punkt 3. Abs b. hiervon nicht berührt. Der Chiropraktiker führt keine Direktabrechnung durch und kann auch das Honorar oder Honoraranteile in Erwartung einer möglichen Erstattung nicht stunden. Nachträgliche Rechnungsänderungen aufgrund von Anpassungen an die Erstattung oder Teilerstattung sind leider nicht möglich. Die üblichen Erstattungssätze gelten nicht als vereinbartes Honorar im Sinne des Punktes 3. Abs 2. Der Umfang der Leistungen beschränkt sich nicht auf nur erstattungsfähige Leistungen. Der Chiropraktiker wird dem Dritten in Erstattungsfragen keine direkten Auskünfte zukommen lassen. Alle Auskünfte und notwendigen Bescheinigungen erhalten ausschließlich die Patienten. Derartige Leistungen sind kostenpflichtig.

4. Vertraulichkeit der Behandlung (Schweigepflicht)
a) Der Chiropraktiker behandelt alles, was ihm in Ausübung seines Berufes über seine Patienten bekannt wird, streng vertraulich.
b) Ausnahmen von der zivilrechtlichen Schweigepflicht können sich aus einer gesetzlich angeordneten Offenbarungspflicht ergeben. z.B. aus dem Infektionsschutzgesetz oder z.B. bei der Verteidigung in Haftpflichtfällen oder in Fällen eines rechtfertigenden Notstandes. Dasselbe gilt für allfällige persönlichen Angriffe gegen den Chiropraktiker bzw seine Angestellten oder seine Berufsausübung. In diesen Fällen ist er jedenfalls berechtigt, sich mit der Verwendung relevanter Daten/Unterlagen oder Tatsachen zu entlasten.

5. Rechnungsstellung
Nach Abschluss jeder Behandlungsphase erhält der Kunde auf Verlangen eine diagnosespezifische Rechnung.